Bericht über die Gemeinschaftsstrategie der EU für Quecksilber

Wenn Sie es quasi “amtlich” wollen: Bei uns in Deutschland versucht die Schulmedizin mit aller Kraft und mit Desinformation das Thema “Amalgam” und damit “Quecksilber” zu verharmlosen.

Der Aufsatz aus dem Jahre 2002 ist ein beredtes Beispiel dafür

Und in Impfstoffen wird munter weiter Quecksilber verwendet.

Das Europäische Parlament hat im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die EU-Kommission zur Erabeitung einer Strategie zu Quecksilber auffordert.

Und hier ist die Begründung für den Entschließungsantrag:

Einleitung

Quecksilber ist ein Schwermetall, das bisweilen als lebendes Silber bezeichnet wird und in der Natur in verschiedenen chemischen Zusammensetzungen vorkommt. Quecksilber ist das einzige Metall, das in reiner Form flüssig ist und bei Zimmertemperaturen allmählich verdampft. Durch Naturereignisse (z.B. Vulkanausbrüche oder Gesteinserosionen) und menschliche Tätigkeiten (z.B. Bergbau oder Verbrennung von Kraftstoffen) kann Quecksilber in die Umwelt freigesetzt werden. Das auf dem Weltmarkt angebotene Quecksilber wird vor allem im Rahmen des ZinnoberBergbaus in Spanien, China, Kirgistan und Algerien gewonnen. Es kann aus industriellen Verfahren auch zurückgewonnen werden.

Aus den Quecksilbervorkommen im spanischen Almadén wird die weltweit größte Menge an flüssigem Quecksilber gewonnen. Die dort seit Aufnahme der Produktion hergestellte Gesamtmenge beträgt ungefähr 250.000 Tonnen, was annähernd einem Drittel der weltweit hergestellten Gesamtmenge entspricht. Der Quecksilberabbau wird in Almadén seit über 2000 Jahren betrieben und steht im Mittelpunkt der sozioökonomischen Tätigkeiten in dieser Region.

Das für Menschen, Ökosysteme und wild lebende Tiere hochgiftige Quecksilber und seine Verbindungen sind weltweit verbreitete und persistente Schadstoffe. Quecksilber kann sich in der Umwelt zu Methylquecksilber umwandeln, das die stärkste toxische Wirkungen hat und sowohl die Plazentaschranke als auch die BlutHirnSchranke leicht überwindet und so zur Schädigung des Nervensystems führen und deshalb besonders schädliche Auswirkungen auf die Entwicklung von Föten haben kann.

Quecksilber ist eine weltweite Gefahr. Es kennt keine nationalen und regionalen Grenzen, wird über große Entfernungen auf dem Luftweg verbreitet und verseucht in Europa und der Welt die Nahrungsmittelbestände in einem Umfang, der die menschliche Gesundheit erheblich gefährdet.

Die Europäische Union ist weltweit der größte Exporteur von Quecksilber und ihr Anteil am weltweiten Quecksilberverbrauch belief sich im Zeitraum 20012003 auf ungefähr 30 %. Wirtschaftlich, politisch und moralisch ist es deshalb zweifelsohne notwendig, dass die EU bei der Lösung der weltweiten Probleme, die durch Quecksilber verursacht werden, eine Führungsrolle einnimmt.. Die Gemeinschaft muss handeln und sich auf internationaler Ebene einsetzen, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber mit ihrem integralen Ansatz ist daher ein wichtiger Beitrag, um dieser weltweiten Gefahr zu begegnen.

I. Ausfuhrverbot und sichere Lagerung

Die Kommission beabsichtigt, durch die Einführung eines Ausfuhrverbots im Jahre 2011 die QuecksilberAusfuhr aus der Gemeinschaft schrittweise zu verringern. Allerdings sollte dieses Verbot so bald wie möglich, spätestens jedoch 2010, erlassen werden. Im Verein mit Maßnahmen auf internationaler Ebene, wie sie in der im Februar 2005 angenommenen

Entschließung des UNEPVerwaltungsrates vorgeschlagen wurden, und über das globale Quecksilberprojekts der UNDP/GEF/UNIDO wird derzeit der Druck erhöht, wobei die Maßnahmen schwerpunktmäßig darauf ausgerichtet sind, die weltweite Nachfrage nach Quecksilber zu senken. Schätzungen gehen davon aus, dass in den kommenden 15 Jahren in der Chloralkaliindustrie der EU ungefähr 12.000 Tonnen Quecksilber anfallen werden, die beseitigt werden müssen. Dieses überschüssige Quecksilber muss an sicheren Standorten gefahrlos gelagert und ständig überwacht werden, an denen erforderlichenfalls ein sofortiges Eingreifen möglich ist.

II. Emissionsgrenzwerte

Die Hauptquelle für Quecksilberemissionen ist die Verbrennung von Kohle. Die Anwendung bestehender Rechtsakte, wie etwa die Richtlinie 2001/80/EG zur Begrenzung von Schwefeldioxidemissionen, wird eine gewisse Verringerung von Quecksilberemissionen bewirken. Allerdings wird insbesondere reines Quecksilber (mit einer Lebensdauer in der Atmosphäre von bis zu einem Jahr), das sich weltweit verbreiten kann, weiter in die Umwelt freigesetzt werden und zur weltweiten Umweltverschmutzung beitragen. Deshalb sollten so bald wie möglich Grenzwerte für Quecksilberemissionen aus Großfeuerungsanlagen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten in die IVU-Richtlinie 96/61/EG und/oder in einen gesonderten Rechtsakt aufgenommen werden. Es bestehen nämlich bereits verschiedene Möglichkeiten zur Begrenzung der Quecksilberemissionen, wie etwa emissionsmindernde Technologien, die Verwendung von Kohle mit niedrigem Quecksilbergehalt, die Säuberung von Kohle und die Umstellung auf sauberere Brennstoffe. Außerdem sollten, wie in der Strategie erwähnt, Maßnahmen auf internationaler Ebene in Erwägung gezogen werden, die im Rahmen des Schwermetallprotokolls des UNECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Verschmutzung zu ergreifen sind.

Emissionen aus kleinen Verbrennungsanlagen sind derzeit nicht durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft geregelt. Emissionsgrenzwerte für solche Anlagen sollten auch im Rahmen eines Rechtsakts der Gemeinschaft festgelegt werden, da die Gesamtmenge an Quecksilberemissionen aus diesen Anlagen einen beachtlichen Anteil der Gesamtemissionen ausmacht.

Außerdem sind Quecksilberemissionen aus Krematorien eine zunehmend ins Gewicht fallende Verschmutzungsquelle. Sie sollten daher auf EUEbene überwacht werden. Diesbezügliche Rechtsvorschriften sind bereits in Dänemark, den Niederlanden, Deutschland und im Vereinigten Königreich in Kraft und sollten aufeinander abgestimmt werden, bevor weitere Mitgliedstaaten ihre eigenen Rechtsvorschriften erlassen. Die einschlägige OSPAR-Empfehlung gilt nur für 12 der 25 Mitgliedstaaten und es sind keine Sanktionen bei Nichtbefolgung der Empfehlung vorgesehen.

III. Verbot von Quecksilber in Mess und Kontrollgeräten

Nur wenn das in Mess- und Kontrollgeräten enthaltene Quecksilber ersetzt wird, können die bei der Verwendung und Beseitigung dieser Produkte unvermeidlich entstehenden Quecksilberemissionen verhindert werden. In den Rechtsakten der Gemeinschaft finden sich bereits Beispiele für die Einschränkung der Verwendung von gefährlichen Chemikalien in Produkten, so etwa in den Richtlinien 76/769/EWG und 2002/95/EG. Deshalb sollte die Vermarktung und Verwendung von Quecksilber in Messund Kontrollinstrumenten für private und berufliche Zwecke (insbesondere in Privathaushalten, Gesundheitseinrichtungen und Schulen) eingeschränkt werden, jedoch Ausnahmen in Fällen zulässig sein, in denen bislang keine angemessenen Alternativen zur Verfügung stehen. Die Geltungsdauer dieser Ausnahmen sollte begrenzt sein, um Anreize für Forschung und Entwicklung zu schaffen, damit die betreffenden Industriebetriebe andere Stoffe und Technologien verwenden. Verschiedene Mitgliedstaaten, wie etwa Schweden, Dänemark und die Niederlande, haben solche Einschränkungen erfolgreich eingeführt.

IV. Sammlung und Behandlung von Quecksilberabfällen

Es müssen Maßnahmen für die getrennte und sichere Sammlung und Behandlung quecksilberhaltiger Produkte, die bereits in Umlauf sind, getroffen werden. Eine große Menge an quecksilberhaltigen Abfällen stammt aus Privathaushalten und es besteht die Gefahr, dass in diesem Zusammenhang Quecksilber in die Umwelt freigesetzt werden könnte. Die Kommission sollte im Rahmen der Strategie Maßnahmen vorschlagen, mit denen dieses Problem zu lösen ist. Außerdem sind die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Behandlung von Dentalamalgamabfällen ordnungsgemäß anzuwenden.

V. Schutz vor und Aufklärung über die von Quecksilber ausgehenden Gefahren

Angesichts der Tatsache, dass sich Quecksilber in der Umwelt anreichert und ausbreitet, und in Anbetracht der mit der Quecksilberexposition verbundenen Gefahren für die Gehirnentwicklung ist es von grundlegender Bedeutung, dass besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen (Kinder, schwangere Frauen und Frauen im gebärfähigen Alter) hinreichend über die möglichen Risiken informiert und aufgeklärt werden, die vom Verzehr von Fisch ausgehen. Wie von der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) vorgeschlagen, müssen die Quecksilberexposition dieser schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen überwacht und Empfehlungen zum Verzehr von Fischen und Meeresfrüchten abgegeben werden. Diese Überwachung sollte Teil des Überwachungssystems für Umwelt und Gesundheit sein, wie auch des BiomonitoringSystems, das ursprünglich im Rahmen des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 20042010 vorgesehen war.

VI. Impfstoffe

Quecksilber kommt in Impfstoffen in Form von Thimerosal vor, das auch als Thiomersal bezeichnet wird, ungefähr 50 % Ethylquecksilber enthält und als Konservierungsmittel verwendet wird, mit dem sich das Wachstum von Mikroben verhindern lässt. Während zurzeit immer noch heftig darüber gestritten wird, ob Thimerosal in Impfstoffen schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat, ist darauf hinzuweisen, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1991 festgestellt hat, dass nie ein sicherer Schwellenwert für Quecksilberexpositionen, unterhalb dessen keine schädliche Auswirkungen auftreten, festgesetzt wurde. In verschiedenen Mitgliedstaaten wurden bereits einige Maßnahmen ergriffen: Im August 2004 gab das britische Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit bekannt, dass Thimerosal nicht mehr in Impfstoffen für Kinder verwendet wird. In Dänemark hat das Nationale Zentrallabor des dänischen Gesundheitssystems 1991 die Verwendung von Thimerosal in Impfstoffen für Kinder eingestellt. Die Situation im Zusammenhang mit Quecksilber in Impfstoffen in anderen Mitgliedstaaten ist undurchsichtig.

VII. Unterstützung und Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene

Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten müssen auf internationaler Ebene ihre Bemühungen verstärken und sich für Maßnahmen zur weltweiten Begrenzung von Quecksilberemissionen sowie von Nachfrage und Angebots dieses Stoffes einsetzen. Da die Quecksilberverschmutzung unbegrenzt ist, müssen Anstrengungen unternommen werden, um eine Einigung über die Schaffung internationaler Rechtsvorschriften für Quecksilber zu erzielen. Die Zusammenarbeit mit den beiden größten Quecksilberabbauländern, Algerien und Kirgistan, sollte mithilfe finanzieller und technischer Unterstützung verstärkt werden, um die schrittweise Einstellung der Produktion von primärem Quecksilber zu fördern. Angesichts der Vorbereitungen auf die Tagung des UNEPVerwaltungsrates im Jahre 2007 sollten die bilateralen Kontakte mit Ländern wie China, Indien und Russland sowie mit der G77Ländergruppe, die alle zunehmend von festen Brennstoffen für Kohlekraftwerke abhängig sind, ausgebaut werden.

Schlussfolgerungen/Empfehlungen

Quecksilber ist für Menschen, Ökosysteme und wild lebende Tiere hochgiftig und stellt eine weltweite und grenzüberschreitende Gefahr dar. Das Problem der Quecksilberverschmutzung ist komplex und es müssen in verschiedenen Bereichen Maßnahmen ergriffen werden, um die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit und Umwelt erheblich zu verringern. Die von der Kommission vorgelegte Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber ist ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung. Den in der Strategie vorgeschlagenen Maßnahmen müssen sich in folgenden Bereichen legislative Maßnahmen anschließen:

  • Emissionsgrenzwerte für einschlägige Tätigkeiten,
  • obligatorische Verwendung emissionsmindernder Technologien in Krematorien,
  • Einführung eines Ausfuhrverbots für Quecksilber im Jahre 2010,
  • sichere Lagerung von überschüssigem Quecksilber,
  • Überwachung der Behandlung von Dentalamalgamabfällen,
  • Einschränkung der Verwendung von Quecksilber in Zahnfüllungen aus Amalgam,
  • Verbot der Verwendung von Quecksilber in Kontroll- und Messgeräten, sofern sichere Alternativen zur Verfügung stehen.
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